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   LSG Bayern, 04.10.2000 - L 20 RJ 91/97   

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https://dejure.org/2000,21980
LSG Bayern, 04.10.2000 - L 20 RJ 91/97 (https://dejure.org/2000,21980)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.10.2000 - L 20 RJ 91/97 (https://dejure.org/2000,21980)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - L 20 RJ 91/97 (https://dejure.org/2000,21980)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2000 - L 20 RJ 91/97
    Der Bereich des Zumutbaren wird nach Auffassung des BSG dann verlassen, wenn die Gehbehinderte für 500 m mehr als das Doppelte dieser Zeit, also über 15 Minuten benötigt (vgl BSG in SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 mwN).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2000 - L 20 RJ 91/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) ist die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten entbehrlich, wenn die Versicherte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsfeldes noch regelmäßig über die betriebsübliche Vollschicht-Arbeitszeit verrichten kann (vgl BSG vom 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R und vom 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2000 - L 20 RJ 91/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) ist die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten entbehrlich, wenn die Versicherte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsfeldes noch regelmäßig über die betriebsübliche Vollschicht-Arbeitszeit verrichten kann (vgl BSG vom 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R und vom 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2000 - L 20 RJ 91/97
    Solange eine Versicherte im Stande ist, unter betriebsüblichen Bedingungen vollschichtig und regelmäßig Erwerbsarbeit zu leisten, besteht grundsätzlich keine Pflicht der Verwaltung und der Gerichte, Arbeitsplätze oder Verweisungstätigkeiten mit im Einzelnen nachprüfbaren Belastungselementen zu bezeichnen; vielmehr ist in solchen Fällen von einer ausreichenden Zahl von Arbeitsplätzen auf dem Arbeitsmarkt auszugehen (vgl BSG in SozR 2200 § 1246 Nr. 90).
  • BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 74/87

    Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Beweiswürdigung im

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2000 - L 20 RJ 91/97
    Als bisheriger Beruf der Klägerin iSd § 43 Abs. 2 SGB VI kann deshalb nicht ihre erlernte Tätigkeit als Köchin berücksichtigt werden (vgl die ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urteil vom 27.04.1989 5/5b RJ 74/87 in SozR 2200 § 1246 Nr. 163).
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